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Erster Deutscher Porno-Spammer verurteilt

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat kürzlich erstmals einen deutschen Porno-Spammer verurteilt. Allerdings leider nicht wegen des Spammens selbst sondern wegen einer Markenverletzung.

Der Microsoft-Konzern hatte gegen den in Schleswig-Holstein Ansässigen, wegen Markenverletzung geklagt, weil dieser seine Spam-E-Mails über ein Hotmail-Konto versandt hatte.

Der Mann hatte über einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr in etlichen Spam-Aktionen für die von ihm betriebenen Sexseiten Werbung gemacht. Bei einem Teil seiner Spam-E-Mails verwendete er zudem gefälschte E-Mail-Adressen (also andere als seine eigene) des Microsoft Maildienstes “Hotmail” als vermeintliche Absenderadresse.

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Obwohl der Angeklagte bis zum Schluss sein Vorgehen bestritt, hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass er für die Spam-E-Mails verantwortlich ist. Im Wiederholungsfall - wenn er also bei zukünftigen bei Spam-Aktionen wieder Hotmail-Adressen als Absenderadressen verwendet - droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Spammen erst nach Absprache mit Microsoft

Darüberhinaus kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Verwendung der Bezeichnung Hotmail als gefälschte Absenderadresse eine Markenverletzung darstellt und verurteilte den Spammer dazu, der Firma Microsoft über seine Spamaktivitäten detailliert Auskunft geben. Das Gericht hat ebenfalls entschieden, dass der Spammer nicht nur für die Verwendung der gefälschten Hotmail-E-Mail-Adressen schadensersatzpflichtig ist, sondern es hat auch betont, dass der Spammer ebenso für die Versendung von Spam-E-Mails an die Nutzer des Maildienstes Hotmail aufzukommen hat.

Microsoft sieht in dem Urteil des OLG Karlsruhe eine Chance zukünftig besser gegen Spammer in Deutschland vorgehen zu können. Die Entscheidung könne von grosser Bedeutung sein, denn da es in Deutschland bisher kein Anti-Spam-Gesetz gibt, mussten entsprechende Klagen bislang auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gestützt werden, ohne dass die Spammer strafrechtliche Folgen oder aber hohe Schadensersatzsummen zu befürchten hatten.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Allein schon die Auflage, Microsoft über seine Spamaktionen detailliert Auskunft zu geben, dürfte das Aus für diesen Spammer sein, mindest aber wird er in zukünftige Spam-Aktionen echtes Geld investieren müssen. Bleibt zu wünschen, dass sich mehr Firmen, welche Free-Mail-Services anbieten, es Microsoft gleichtun und klagen.

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